
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Im angelsächsischen Raum ist das Recht am eigenen Bild weitaus freier gestal...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

auch: BildnisrechtDas Recht am eigenen Bild als ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts insbesondere im Kunsturheberrechtsgesetz (§§22-24 KUG; dazu §201a StGB) geregelt. Kein Personenbildnis, gleichgültig, ob als Photo, Film, Zeichnung o.&aum...
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https://filmlexikon.uni-kiel.de/index.php?action=lexikon

Schon früh erkannte der Gesetzgeber die Wichtigkeit des allgemeinen Persönlichkeitsrecht und schuf zu seiner Absicherung das Recht am eigenen Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz). Hiernach dürfen 'Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden'. Leider erfreut sich § 22 Kunsturhebergesetz keines...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Recht am eigenen Bild, Bildnis.
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